Berufsdetektive in Österreich handeln im Rahmen der Gewerbeordnung (§ 129 ff GewO) und unterliegen darüber hinaus besonderen Standesregeln. Diese wurden vom Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen und sind seit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Die Standesregeln konkretisieren die Anforderungen an eine sorgfältige, verantwortungsbewusste und gesetzeskonforme Berufsausübung.
Beschlossen 2019 – gültig ab 1. Jänner 2020 Die vollständige Fassung der Standesregeln für Berufsdetektive ist über die Wirtschaftskammer Österreich abrufbar:
Offizielle Standesregeln für Berufsdetektive (PDF)
Diese Datei enthält den offiziell genehmigten Kodex (beschlossen 2019, gültig ab 1. Jänner 2020) für Berufsdetektive in Österreich.
Ein standesgemäßes Verhalten umfasst insbesondere:
Die Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuüben.
Sämtliche einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und Leistungen transparent darzustellen.
Nur befugte und fachlich geeignete Mitarbeiter einzusetzen.
Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gemäß § 130 GewO zu wahren.
Technische Mittel und Vorgehensweisen sachgerecht und geeignet anzuwenden.
Diese Grundsätze dienen dem Vertrauen der Auftraggeber, der Integrität des Berufsstandes und einer verantwortungsvollen Zusammenarbeit.
Als außerordentliches Mitglied des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) orientiere ich mich an diesen berufsständischen Grundsätzen.
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