Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Detektei KOLYBRIA
Detektei KOLYBRIA e.U.
Inhaberin: Mag. Natalie Dietrich
Adresse: Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien
GISA-Zahl: 36596959
Stand: Februar 2026
1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln sämtliche
Vertragsverhältnisse zwischen der KOLYBRIA e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“) und ihren Auftraggebern
(im Folgenden „AG“), betreffend die Erbringung von Detektivleistungen gemäß § 129 und § 130 GewO in der jeweils geltenden Fassung.
Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des KSchG als auch für Unternehmer gemäß UGB, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des AG werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der AN stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Das Stillschweigen des AN gilt nicht als Zustimmung.
Mit Auftragserteilung (schriftlich, elektronisch oder durch Unterzeichnung) bestätigt der AG, den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Berufsrechtliche Grundlagen & Verschwiegenheit
Der AN führt alle Tätigkeiten unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch, insbesondere der Gewerbeordnung (GewO), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG), dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem UGB (bei Unternehmern) sowie den standesrechtlichen Pflichten für Berufsdetektive.
Der AN unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 130 Abs. 5 GewO.
Eine Aussage ist nur dann zulässig:
- Wenn der AG den AN ausdrücklich von der Verschwiegenheit gem. § 130 Abs 5 GewO entbindet.
- Vor den Strafgerichten besteht seitens des AN kein Aussageverweigerungsrecht.
Der AN ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, technische Hilfsmittel und Ressourcen sowie externe Spezialisten einzusetzen, sofern diese ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht und den Datenschutzbestimmungen unterliegen.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Erbringung von Detektivleistungen, insbesondere Observationen, Ermittlungen, Recherchen, Dokumentationen, Nachforschungen, Auskunftserhebungen, Beweisaufnahmen, Risikoanalysen und sicherheitsnahe Dienstleistungen.
Der AN schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht den Erfolg.
Der AN entscheidet – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – über die Auswahl der Ermittlungsmaßnahmen, Methoden, Reihenfolgen, Art und Umfang der Auftragsausführung nach fachlichem Ermessen.
Äußere Umstände wie Einschränkungen durch Verkehrsbedingungen, Witterung, Menschenansammlungen, Zufallsereignisse oder unvorhersehbare Situationen, die eine Observation beeinträchtigen, begründen keine Minderung des Honorars.
4. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Beauftragung
- elektronische Bestätigung per E-Mail
- Unterzeichnung eines Auftragsformulars durch den AG
- zweifelsfreie Beauftragung durch den AG
Der AN kann den Beginn der Tätigkeit vom rechtzeitigen Einlangen einer Akontozahlung abhängig machen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der AG verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und zeitnah bekanntzugeben.
Unterbleiben Informationen seitens des AG, sind diese falsch oder unvollständig, so haftet der AG für
alle daraus resultierenden Mehrkosten, Verzögerungen oder Ergebnisbeeinträchtigungen und hält den AN schad- und klaglos.
Während eines laufenden Auftrags ist es dem AG untersagt, in derselben Sache eigenständig Ermittlungen zu führen oder andere Detekteien zu beauftragen, sofern dies den Auftrag beeinträchtigen könnte.
6. Vergütung, Honorare & Zahlungsbedingungen
Die Honorierung richtet sich nach der im Auftrag schriftlich festgelegten Stundenbasis oder vereinbarten Pauschale. Die Mindestverrechnungsdauer beträgt 3 Stunden.
Zusätzlich zum Honorar werden verrechnet:
- Fahrtkosten,
- Einsatz- und Technikzuschläge,
- Behörden- und Gerichtsgebühren,
- Park- sowie Straßengebühren,
- Hotel- und Aufenthaltskosten
- Auskunftsgebühren
- sämtliche Spesen und Barauslagen
- sonstige auftragskausale Nebenkosten.
Der AN ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Die geplante Tätigkeit kann vom rechtzeitigen Eingang der Akontozahlung abhängig gemacht werden.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ebenso hat der AG sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung gegen Forderungen des AN ausgeschlossen, außer es liegt eine gerichtlich festgestellte oder schriftlich anerkannte Gegenforderung vor.
7. Stornierung
Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich.
Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden kann der AN eine Ausfallpauschale von bis zu 3 Stunden des vereinbarten Stundensatzes verrechnen.
Bereits entstandene Kosten (Tickets, Hotels, Vorbereitung) sind jedenfalls zu ersetzen.
8. Ausführung des Auftrags
Der AN entscheidet über Anzahl der eingesetzten Detektive, Fahrzeuge, Technik und Vorgehensweise nach fachlichem Ermessen.
Sind mehrere Detektive oder Fahrzeuge für einen professionellen Einsatz erforderlich, informiert der AN den AG darüber; der AG kann eine abweichende Entscheidung treffen, trägt dann jedoch das Risiko.
Aufträge können aus Sicherheitsgründen oder aufgrund äußerer Umstände unterbrochen werden.
Der AG akzeptiert, dass Observationen und Ermittlungen aufgrund von Zufällen oder äußeren Bedingungen nicht immer lückenlos möglich sind. Bei Unterbrechungen aufgrund so genannter Umstände oder Verlust eines Ziels aufgrund von Verkehr, Menschenansammlungen oder sonstigen äußeren Bedingungen besteht kein Anspruch auf Honorarkürzung.
9. Berichte, Dokumentation & Vertraulichkeit
Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Telefonische Zwischenberichte dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich.
Berichte, Fotos, Videos, Informationen sowie sämtliche Unterlagen des AN sind streng vertraulich und ausschließlich für die interne Verwendung des AG bestimmt und dürfen nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (z. B. Gericht) weitergegeben werden.
Eine Veröffentlichung oder Weitergabe außerhalb gesetzlicher Zwecke ist untersagt. Bei Zuwiderhandeln wird der AN für alle daraus entstehenden bzw. entstandenen Kosten schad- und klaglos gehalten.
Die Haftung für Folgen einer unzulässigen Weitergabe von Informationen durch den AG an Dritte liegt beim AG.
10. Quellenschutz
Der AG erkennt das Prinzip des Quellenschutzes ausdrücklich an.
Der AN kann Auskunftspersonen Anonymität zusichern.
Der AG verzichtet auf Offenlegung der Identität einer Quelle, sofern keine gesetzliche Aussagepflicht besteht.
11. Datenschutz
Der AN verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und DSG.
Alle Details über Art, Zweck, Umfang und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung stehen in der entsprechenden Datenschutzerklärung des AN.
Betroffenenrechte nach Art. 12–22 DSGVO bleiben unberührt.
Es werden nur auftragsrelevante Daten verarbeitet und im Bericht erwähnt. Sämtliche Daten, welche durch Zufall verarbeitet werden, finden keinen Einklang in den Bericht und hat der AG hierauf auch kein Anrecht diese zu erhalten.
12. Haftung
Der AN haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Mehrere Auftraggeber haften zur ungeteilten Hand (solidarisch).
13. Widerrufsrechte von Verbrauchern
Für Verbraucher gemäß KSchG gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Besteht der Wunsch des AG nach sofortigem Tätigwerden, erlischt das Widerrufsrecht bei sofortiger
(innerhalb der Widerrufsfrist) und vollständiger Vertragserfüllung.
Widerruft der AG, nachdem der AN bereits tätig wurde, ist die Tätigkeit bis zum Widerruf in Entsprechung der Vertragsvereinbarung (Mandatsvertrag) jedenfalls zu entrichten und wird der AN hierüber eine Abrechnung und Honorarnote legen.
14. Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann vom AG jederzeit schriftlich beendet werden; entstandene Kosten sind zu tragen.
Der AN kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei:
- falschen Angaben,
- Zahlungsverzug,
- unzulässigen Weisungen,
- gefährdendem Verhalten,
- fehlender Mitwirkung.
15. Gerichtsstand & Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Für Unternehmer ist der Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des AN.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen der ZPO und der EUGVVO.
16. Ersatzfähigkeit von Detektivkosten
Auf die Ersatzfähigkeit der Detektivkosten darf hingewiesen werden, jedoch bedarf es hierfür einer genauen rechtlichen Prüfung durch einen Rechtsanwalt.