Leistungen

Rechtlich zulässige Ermittlungen und Beweisdokumentation

KOLYBRIA erbringt Leistungen im Rahmen der gewerberechtlichen
Befugnisse als Berufsdetektei gemäß § 129 Abs. 1 Z 2 und Z 3 GewO.
Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen und Rechtsvertretungen bei der
Klärung konkreter Sachlagen, wenn nachvollziehbare Tatsachen für Entscheidungen,
Verhandlungen oder Verfahren benötigt werden.

Wir übernehmen ausschließlich Aufträge, die innerhalb unserer gesetzlichen
Befugnisse zulässig sind.

Was wir anbieten

Erhebungen bei Verdacht strafbarer Handlungen

(§ 129 Abs. 1 Z 2 GewO)

Erhebungen erfolgen anhand klar definierter Fragestellungen und werden geordnet dokumentiert.
Mögliche Leistungsbestandteile:
  • Sachverhaltsklärung auf Basis eines konkreten Prüfauftrags
  • Befragungen von Auskunftspersonen im zulässigen Rahmen
  • Beobachtungen und Protokollierung relevanter Wahrnehmungen
  • Aufbereitung von Indizien und Informationen
  • strukturierte Zusammenstellung für die weitere rechtliche Verwendung

Beweismittelbeschaffung und Dokumentation

(§ 129 Abs. 1 Z 3 GewO)

Wir beschaffen und sichern Beweismittel zur Verwendung in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren.
Leistungsumfang unter anderem:
  • Beobachtungen im zulässigen Rahmen
  • Zeit- und Ortsdokumentation relevanter Ereignisse
  • Foto- und Videodokumentation, soweit rechtlich zulässig
  • Erstellung nachvollziehbarer Berichte
  • Aufbereitung zur Vorlage bei Rechtsvertretungen, Gerichten oder Behörden
Die Dokumentation erfolgt überprüfbar und mit klarer Trennung zwischen Tatsachenfeststellung und Bewertung.

Recherchen aus öffentlich zugänglichen Quellen

Im Rahmen eines konkreten Auftrags können Recherchen aus öffentlich zugänglichen Quellen erforderlich sein, sofern sie der Klärung des Sachverhalts oder der Beweisführung dienen.
Sie erfolgen zweckgebunden, bei berechtigtem Interesse und unter Beachtung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten.

Typische Konstellationen

Im Mittelpunkt stehen konkrete Sachverhalte, bei denen rechtlich verwertbare
Tatsachen benötigt werden, sofern eine Erhebung oder Beweissicherung im Sinne
von § 129 GewO erforderlich ist, wie etwa:
  • private oder familiäre Konstellationen mit Verfahrensbezug
  • arbeits- oder vertragsrechtliche Auseinandersetzungen
  • wirtschaftliche Sachverhalte mit konkreten Verdachtsmomenten
  • Vorbereitung anwaltlicher oder gerichtlicher Schritte
Bei Bedarf stimmen wir uns mit Rechtsvertretungen ab.
Entscheidend bleibt die rechtliche Zulässigkeit im Einzelfall.

Unser Anspruch

KOLYBRIA arbeitet faktenorientiert und nachvollziehbar.
Ergebnisse werden klar strukturiert aufbereitet und für die weitere rechtliche Verwendung dokumentiert.

Kosten und Honorar

Jeder Auftrag ist individuell. Der Aufwand ergibt sich aus Zielsetzung, Umfang, Einsatzbedingungen und erforderlicher Besetzung.
Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis oder nach schriftlich vereinbarter Pauschale.

Das Honorar richtet sich nach Art, Rahmen und Anforderungen des jeweiligen Einsatzes und wird pro eingesetzter Person berechnet. Die konkrete Honorarvereinbarung wird vor Beginn eines Auftrags transparent festgelegt.

Die Mindestverrechnungsdauer beträgt 3 Stunden.
Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung im 30-Minuten-Takt.
Zusätzlich zum Honorar können folgende Kosten anfallen:

• Anfahrts- und Fahrtkosten (z. B. Kilometergeld)
• Barauslagen, Park- und Mautgebühren, Spesen
• behördliche Gebühren sowie auftragsbezogene Nebenkosten
• technische Hilfsmittel oder externe Leistungen

Nach Klärung der Zielsetzung erhalten Sie eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Kostenloses Erstgespräch
Das Erstgespräch dient der Einschätzung Ihres Anliegens sowie der gemeinsamen Klärung der nächsten sinnvollen Schritte.
Vor Beginn eines Auftrags werden Vorgehen und voraussichtlicher Kostenrahmen gemeinsam besprochen.
Hinweis
Ermittlungsleistungen werden mit fachlicher Sorgfalt durchgeführt. Ein bestimmter Ermittlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
Art und Dauer der Ermittlungen richten sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten während der Durchführung des Auftrags.
Alle Ermittlungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse gemäß §129 GewO.

Kontakt

Wenn Sie eine sachliche Klärung wünschen, schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an:
office@kolybria.at
Professionelle Ermittlungen mit höchster Diskretion und menschlicher Sensibilität. Wir bringen Licht ins Dunkel und schaffen Klarheit mit Respekt und Vertrauen.
©2026 KOLYBRIA e.U. | 
Diskrete Ermittlungen in Österreich
menu-circlecross-circle