Jeder Auftrag ist individuell. Der Aufwand ergibt sich aus Zielsetzung, Umfang, Einsatzbedingungen und erforderlicher Besetzung.
Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis oder nach schriftlich vereinbarter Pauschale.
Das Honorar richtet sich nach Art, Rahmen und Anforderungen des jeweiligen Einsatzes und wird pro eingesetzter Person berechnet. Die konkrete Honorarvereinbarung wird vor Beginn eines Auftrags transparent festgelegt.
Die Mindestverrechnungsdauer beträgt 3 Stunden.
Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung im 30-Minuten-Takt.
• Anfahrts- und Fahrtkosten (z. B. Kilometergeld)
• Barauslagen, Park- und Mautgebühren, Spesen
• behördliche Gebühren sowie auftragsbezogene Nebenkosten
• technische Hilfsmittel oder externe Leistungen
Nach Klärung der Zielsetzung erhalten Sie eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Das Erstgespräch dient der Einschätzung Ihres Anliegens sowie der gemeinsamen Klärung der nächsten sinnvollen Schritte.
Vor Beginn eines Auftrags werden Vorgehen und voraussichtlicher Kostenrahmen gemeinsam besprochen.
Ermittlungsleistungen werden mit fachlicher Sorgfalt durchgeführt. Ein bestimmter Ermittlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
Art und Dauer der Ermittlungen richten sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten während der Durchführung des Auftrags.
Alle Ermittlungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse gemäß §129 GewO.