Im Mittelpunkt stehen konkrete Sachverhalte, bei denen rechtlich verwertbare Tatsachen benötigt werden.
Grundlage ist dabei stets eine zulässige Erhebung oder Beweissicherung gemäß § 129 GewO.
Das kann beispielsweise betreffen:
• Private oder familiäre Sachverhalte mit gerichtlichem Bezug
• Arbeits- oder vertragsrechtliche Auseinandersetzungen
• Wirtschaftliche Sachverhalte mit konkreten Verdachtsmomenten
• Vorbereitung anwaltlicher oder gerichtlicher Schritte
Bei Bedarf stimmen wir uns mit Rechtsvertretungen ab.
Unsere Aufgabe besteht darin, Tatsachen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Sorgfältig. Strukturiert. Objektiv.
Verlässliche Fakten schaffen Orientierung, besonders dann, wenn Situationen emotional oder komplex sind.